Das Fahrrad als Verkehrsmittel muss auf Bundesebene die gleiche Priorität in Politik und Verwaltung erhalten, wie andere Verkehrsmittel.

Am 24. Juni 2021 hat der Bundestag die Novelle des Klimaschutzgesetzes beschlossen. © ADFC/April Agentur

Das Gute-Straßen-für-alle-Gesetz

Der ADFC hat sein Gute-Straßen-für-alle-Gesetz aktualisiert. Das Ziel: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und das höherrangige Straßenverkehrsgesetz (StVG) müssen klimafreundliche Verkehrsarten stärken und Menschen besser schützen.

Der ADFC setzt sich in seinem Gesetzentwurf „Gute-Straßen-für-alle“ für eine grundlegende Modernisierung des Straßenverkehrsrechts ein. Er hat seinen Gesetzentwurf von 2019 nun an die aktuelle Rechtslage angepasst.

Im Rahmen der fahrradfreundlichen StVO-Novelle von 2020 wurden bereits einige Vorschläge des ADFC umgesetzt. Doch der Gesetzentwurf „Gute-Straßen-für-alle“ geht weit über das hinaus, was bislang geändert wurde.

Straßenverkehrsgesetz modernisieren

Aktuell ist das Straßenverkehrsgesetz (StVG) darauf ausgerichtet, dass der Autoverkehr flüssig läuft. Ein modernes Straßenverkehrsgesetz muss aber den aktuellen gesellschaftlichen Forderungen nach lebenswerten Städten, sauberer Luft und nach attraktiven Alternativen zum Auto Rechnung tragen, so der ADFC.

Dafür ist es dringend notwendig, das Straßenverkehrsgesetz zu überarbeiten und dem Umweltverbund, also dem Rad- und Fußverkehr sowie dem öffentlichen Verkehr, den Vorrang gegenüber flüssigem Pkw-Verkehr einzuräumen.

Neue Ziele für das StVG

Deshalb sollte das Straßenverkehrsgesetz künftig folgende Ziele enthalten:

  • Vision Zero, keine Verkehrstoten, als oberste Zielsetzung: Das Verkehrssystem muss menschliche Fehler ausgleichen und ungeschützte Verkehrsteilnehmer*innen aktiv schützen.
  • Gleichstellung aller Verkehrsarten: Bisher hatte der Autoverkehr oberste Priorität, künftig sollen Bus, Bahn und Rad- und Fußverkehr besonders berücksichtigt werden.
  • Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutzziele: Bisher waren nur die Flüssigkeit des Kfz-Verkehrs und die Gefahrenabwehr Gesetzesziele.
  • Nachhaltige Stadt- und Verkehrsentwicklung als Ziel: Damit sollen Kommunen die Möglichkeit bekommen, Maßnahmen zur Vermeidung von Autoverkehr zu ergreifen und Anreize für umwelt- und klimafreundliche Verkehrsmittel zu setzen.
  • Flächendeckende Parkraumbewirtschaftung: Wird das freie Parken für Kraftfahrzeuge eingeschränkt, lässt sich Platz für Fuß- und Radverkehr gewinnen.

Innovationsklausel einführen

Sowohl für das Straßenverkehrsgesetz als auch für die Straßenverkehrs-Ordnung besteht der ADFC auf einer Innovationsklausel. Die StVO-Novelle von 2020 hat nur herkömmliche Verkehrsversuche etwas erleichtert: Sie müssen zwar nicht mehr mit einer besonderen örtlichen Gefahrenlage begründet werden, dürfen aber nur erprobt werden, wenn sie auch jetzt schon als dauerhafte Regelung erlaubt wären.

Es muss auch möglich sein, Verkehrsversuche zu machen, die nicht dem bestehenden und oft überalterten Regelwerk entsprechen – das bremst Verkehrswende und Innovationen nur unnötig aus, so der ADFC.

Die vollständige überarbeitete Fassung des Gute-Straßen-für-alle-Gesetzentwurfs lässt sich in der blauen Servicebox herunterladen. Dort finden sich auch die ADFC-Bewertungen der Änderungsentwürfe zu StVO (2020) und VwV-StVO (2021).

Aktualisiert am 25.10.2021

Zum Dossier: ADFC fordert Reform des Straßenverkehrsgesetzes

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Wo finde ich das aktuelle Radtourenprogramm für geführte Radtouren des ADFC Altenberge?

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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